AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem LOT-Theater e.V. und den Einzelkund*innen, Wiederverkäufer*innen, Firmen- und Gruppenkund*innen (im folgenden Besucher*in genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem LOT-Theater und Besucher*in gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

 

1.3 Wiederverkäufer*innen verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem/jeder Abnehmer*in beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

§2 Eintrittspreise und Ermäßigungen

2.1 Den Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und ggf. anfallende Gebühren sind insbesondere aus den Flyern und dem Internet ersichtlich.

 

2.2 Ermäßigungsberechtigt sind Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Absolvent*innen des Bundesfreiwilligendienst und Besitzer*innen des Braunschweig-Passes. Beim Kauf ist der gültige Ausweis im Original unaufgefordert vorzulegen. Das LOT-Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

 

2.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

 

§3 Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand

3.1 Eintrittskarten können an der Abendkasse, während der Kassenöffnungszeiten sowie online gekauft werden.

 

3.2 Der Kartenverkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten.

 

3.3 Der/Die Besucher*in erwirbt die Eintrittskarte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom/von der Besucher*in Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das LOT-Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Verkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.

 

3.4 Eine unverbindliche Reservierung von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

 

3.5 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende.

 

3.6 Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.

Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der aktuellen Veranstaltung vorrangig ist. Karten für andere Veranstaltungen können während der Kassenöffnungszeiten gekauft werden.

 

3.7 Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen weder im Saal noch im Foyer verzehrt werden.

 

§4 Gutscheine

Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Bargeld einzutauschen.

 

§ 5 Zahlung

Karten können nur bei Bar- oder Kartenzahlung abgeholt werden.

 

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das LOT-Theater dem/der Besucher*in den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung der gleichen Produktion an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte im Original. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem LOT-Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen, andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z.B. Anfahrts- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophe, Streik etc.) wird kein Ersatz gewährt.

 

6.3 Bei Veranstaltungsabbruch seitens des/der Veranstalter*in wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem LOT-Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.

 

6.4 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

6.5 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem/der jeweiligen Wiederverkäufer*in.

 

§ 7 Beginn / Einlass

7.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

 

7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf mitwirkende Künstler*innen und die anderen Besucher*innen erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

 

7.3 Für Rollstuhlfahrende stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der/die Besucher*in auf einen solchen Platz angewiesen ist.

 

§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort ist das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.

 

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den/die Eigentümer*in wieder ausgehändigt, wenn diese*r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

8.3 Besucher*innen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

9.1 Der Vorstand und die Geschäftsführung üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal, das Technikpersonal sowie alle sonstigen dazu bevollmächtigten Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.

 

9.2 Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher*innen belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.

 

9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.

 

9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

 

§ 10 Garderobe / Fundsachen

10.1 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

10.2 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abendpersonal abzugeben.

 

§ 11 Haftung / Schadensersatz

11.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzliche*r Vertreter*in oder sein*e Erfüllungsgehilf*in nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

11.2 Schadensersatzansprüche des/der Besucher*in aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzliche*r Vertreter*in oder sein*e Erfüllungsgehilf*in nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

 

11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das LOT-Theater, sondern der/die jeweilige Leistungserbringer*in.

 

§ 12 Datenschutz

Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltene Daten des/der Besucher*in im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu benutzen, allerdings nicht dauerhaft zu speichern.

 

§ 13 Ausladungsklausel

Das LOT-Theater behält sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind, mit dieser sympathisieren oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder Taten in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

 

§14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht.

 

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem LOT-Theater und Besucher*in aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Braunschweig, sofern der/die Besucher*in Vollkaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

14.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich nur auf hauseigene Veranstaltungen. Bei Fremd-Veranstaltungen gelten die AGB des/der Veranstalter*in.

 

§15 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

§16 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nach Bekanntgabe ab dem 24.03.2023 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

 

Version 1.4